Ausbau des Schusterkruges
Kieler Nachrichten 28.03.2019
Informationsmitteilung
Pacht- und Verwaltungsvertrag
Zwischen
dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V.
als Verpächter (im Folgenden Verpächter genannt)
und
dem Kleingärtnerverein Kiel Schusterkrug e. V.,
als Pächter (im Folgenden Pächter genannt)
wurde folgender Vertrag geschlossen.
Download als PDF der Vertrag ohne Anlagen
Der Vorstand
Wichtige Mitteilung
Bericht aus der KN
Stadt und Kleingärtner vor Einigung
Nach jahrelangem Streit zwischen der Stadt Kiel und dem Kleingärtner-Verband zeichnet sich eine Einigung ab. Nach einem Vergleich erhöht sich zwar der Pachtzins deutlich, dafür aber verzichtet die Stadt auf einen Großteil ihrer Forderungen wegen ausstehender Pachtzahlungen.
Kiel
. Im Mai reichte die Stadt eine Klage beim Landgericht ein. Doch nach einem Vergleich scheint die Chance auf eine Einigung nach Einschätzung von Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) und dem Verband groß – wenn die Ratsversammlung der Beschlussvorlage am 16. November zustimmt. Die Vereinbarung sieht eine höhere Pacht vor, aber auch den Verzicht der Stadt auf fast 430 000 Euro. Nach ihrer Rechnung belaufen sich die Schulden auf fast 670 000 Euro - eine Summe, die der Verband als gemeinnützige Dachorganisation von 26 Vereinen mit 10 000 Mitgliedern immer in der Höhe bestritt.
Im 2013 geschlossenen Generalpachtvertrag zwischen der Stadt und dem Kreisverband ist die Fläche auf 4,8 Millionen Quadratmeter festgelegt, 1,1 Millionen Quadratmeter mehr als früher, da die angrenzenden Randflächen (Umlandgrün) miteinberechnet wurden. Der Verband, der die Pacht einsammelt und sie nach Gegenrechnung für Leistungen an die Stadt abführt, wehrte sich gegen diese Berechnung und änderte die Vereinbarungen mit den Vereinen nicht. So aber liefen Jahr für Jahr 130 000 Euro Pachtschulden auf.
Die jetzige Vereinbarung bezieht die Abrechnungen wieder auf die Parzellen. Zudem sieht sie vor, nach 25 Jahren erstmals den Pachtzins ab 1. Januar 2018 von 13 Cent pro Quadratmeter auf 21 Cent zu erhöhen und vom Verband nur noch 240 000 Euro an Nachzahlung zu fordern. Die Vereinbarung gilt für drei Jahre, dann soll ein neutraler Gutachterausschuss den Zins neu berechnen.
Nachdem die Kleingärtner nach heftiger Diskussion der Vereinbarung mit Mehrheit zugestimmt haben, sieht Werner Müller, Vorsitzender des Kleingärtner-Verbandes, ebenfalls eine Chance auf einen Neubeginn: „Wir haben einen guten Vergleich geschlossen, um Ruhe in die Gesamtorganisation zu bekommen.“
Der Generalpachtvertrag vom 19.12.2013 soll, unter zahlreichen Vertragsmodifikationen, über den 30.11.2017 hinaus fortgeführt werden.
Die Modifikationen enthalten u. a. einen Parzellenbezogenen Pachtzins
Von 13 auf 21 Cent pro m² ab 01.01.2018 für 3 Jahre.
(Die Einzelheiten des Vergleichs zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. vom 25.09.2017 können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.)
Der Vorstand
Beachtet die Aushänge und unsere Homepage: www.kgvschusterkrug-kiel.de